Legalisation von Übersetzungen

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Legalisation von Übersetzungen durch die Bundeskanzlei

Die Legalisation von Übersetzungen ist in speziellen Fällen zwingend notwendig. Nicht jede Übersetzung muss legalisiert werden. Wollen Sie aber, dass Ihre Dokumente auch im Ausland gültig sind, dann muss je nachdem die Übersetzung von der Bundeskanzlei in Bern mit einer Legalisation versehen werden.
Die Legalisation von Übersetzungen durch die Bundeskanzlei wird dann zwingend notwendig, wenn Sie die Übersetzung für ein Land benötigen, welches nicht dem Haager Übereinkommen beigetreten ist. Eine Liste der Länder, die dem Abkommen beigetreten sind finden Sie hier: Liste der Staaten des Haagener Übereinkommens

Notariell beglaubigte Übersetzung mit Apostille

Der Ablauf für eine beglaubigte Übersetzung mit Legalisation durch die Bundeskanzlei ist etwas anders, als bei einer Übersetzung, welche mit einer Apostille versehen werden kann.
Ist das Zielland dem Haager Úbereinkommen beigetreten (Zum Beispiel Frankreich, England, Spanien), dann reicht es, wenn eine notariell beglaubigte Übersetzung gemacht wird und diese dann mit einer Apostille durch die zuständige Staatskanzlei überbeglaubigt wird. Sie erhalten so ein Dokument, welches durch die Apostille auch im Zielland Gültigkeit hat, ohne dass Sie es in der Schweiz noch bei der entsprechenden Botschaft oder dem Konsulat beglaubigten lassen müssen.

Bei Traducthek können wir diesen Service komplett für Sie übernehmen, so dass Sie sich die ganzen Wege zu den Ämtern sparen können.

Vorgehen Übersetzung mit Legalisation durch die Bundeskanzlei

Ist das Land aber dem Abkommen nicht beigetreten (zum Beispiel China), dann muss folgendes Vorgehen eingehalten werden:
Im ersten Schritt muss eine notariell beglaubigte Übersetzung vorgenommen werden. Hier ist bei der Behörde im Zielland abzuklären, ob die Übersetzung mit dem Originaldokument oder mit dem Scan zusammen geheftet werden soll. Normalerweise reicht ein Scan aus.
Die Unterschrift unter der Übersetzung wird durch einen Schweizer Notar beglaubigt. Die Unterschrift des Notars muss dann durch die Staatskanzlei des zuständigen Kantons mit einer Überbeglaubigung versehen werden. Das heisst, die Staatskanzlei bestätigt die Echtheit der notariellen Unterschrift, danach geht das Dokument mit allen Unterschriften an die Bundeskanzlei in Bern, welche eine Legalisation vornimmt.
Erst wenn alle diese Unterschriften und Beglaubigungen eingeholt wurden, können Sie mit dem ganzen Dossier zur entsprechenden Botschaft gehen.

Wann ist eine Legalisation von Übersetzungen durch die Bundeskanzlei notwendig?

Es gibt Dokumente, welche direkt bei der Bundeskanzlei beglaubigt werden können, ohne den Umweg über die Staatskanzlei machen zu müssen. Sehr gute Hinweise dazu gibt es auf der Webseite der Bundeskanzlei Merkblatt der Bundeskanzlei.
Da die Übersetzungen aber durch einen Notar beglaubigt werden, muss dieses Dokument danach zwingend immer an die Staatskanzlei geschickt werden.
Gemäss Auskunft der Staatskanzlei Aargau und der Bundeskanzlei ist es von den jeweiligen Botschaften abhängig, ob dieses Dossier von der Staatskanzlei direkt an die Botschaft weiter gereicht werden kann oder ob die Legalisation durch die Bundeskanzlei notwendig ist.
Hier ist eine Auskunft der Botschaft des Ziellandes unbedingt notwendig. Denn jedes Land arbeitet nach seinen eigenen Vorgaben, wann eine Legalisation von Übersetzungen notwendig wird.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail und wir geben gerne mehr Auskunft zu diesem Thema.