Notariell beglaubigte Übersetzung

Ausländische Dokumente, welche für ofizielle Zwecke in der Schweiz verwendet werden, müssen häufig notariell beglaubigt werden. Je nach Herkunfstland und Dokument ist auf dem Originaldokument eine Apostille notwendig, welche dann in der Schweiz mit übersetzt werden muss. Dies ist vor allem bei der Übersetzung von Handelsregisterauszügen zu bedenken, denn die Apostille muss im Herkunftsland eingeholt werden und kann nicht in der Schweiz auf die notariell beglaubigte Übersetzung gemacht werden.
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Das letzte Wort, welche Art von Übersetzung und Beglaubigungen notwendig sind, hat immer die Behörde, welche die Übersetzung schlussendlich akzeptieren muss. Vorgängiges Abklären, welche Art Übersetzung notwendig ist und am besten auch gleich, welche Informationen unbedingt im Dokument enthalten sein müssen, können viel Zeit und Geld einsparen.