Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Sprachservices Traducthek GmbH

Sprachservices Traducthek GmbH betreibt einen Übersetzungsservice zur Anfertigung von Übersetzungen sowie zur Erbringung von Transkriptions- und Korrrekturservices.
Für das Vertragsverhältnis zwischen der Sprachservices Traducthek GmbH, Hirschengraben 33, 6003 Luzern und ihren Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1 Geltungsbereich und Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die AGB gelten für sämtliche Leistungen, die von Sprachservices Traducthek GmbH (nachfolgend „Anbieterin“ genannt) für den Kunden erbracht werden. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie ausdrücklich und schriftlich zwischen der Anbieterin und dem Kunden vereinbart wurden.
Diesen AGB widersprechende spezielle oder allgemeine Vertragsbedingungen werden von der Anbieterin nicht akzeptiert und haben im Verhältnis zwischen der Anbieterin und dem Kunden keine Gültigkeit.

2 Vertragsabschluss

Der Kunde kann wählen, ob er seinen Text – vorbehaltlich der Auftragsannahme durch die Anbieterin – von vornherein zur Übersetzung freigibt oder sich vorher von ihr ein Angebot über die Kosten und den Zeitraum der Übersetzung erstellen lässt. Dieses Angebot ist kostenfrei und für beide Seiten unverbindlich.
Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Anbieterin kommt sodann durch Abrede oder formlos durch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen zustande. Leistungsinhalt und Umfang ergeben sich aus den vorliegenden AGB bzw. aus etwaigen Individualvereinbarungen.
Texte mit strafbarem Inhalt und Texte, die gegen die guten Sitten verstossen, können von der Anbieterin – auch nach Vertragsschluss – zurückgewiesen werden. Im Übrigen soll ein Text nur unter besonderen Umständen – auch nach Vertragsschluss – zurückgewiesen werden, z.B. dann, wenn wegen der Schwierigkeit und/oder des Umfangs der Vorlage eine Übersetzung in dem vom Kunden angegebenen Zeitraum in angemessener Qualität nicht möglich ist.

3 Rechte und Pflichten des Kunden

Die Vorlage der Texte durch den Kunden erfolgt in der Regel in elektronischer Form. Die Übersetzung erhält der Kunde in der Regel ebenfalls in elektronischer Form, Ausnahmen müssen bei der Offertenerstellung angegeben werden und können zu Zusatzkosten führen.
Ist die Ausgangsdatei in einem nicht überschreibbaren Dateienformat geliefert worden, ist eine Layoutadaption nicht Bestandteil des Übersetzungsauftrages.
Zusammen mit dem Auftrag gibt der Kunde das oder die Fachgebiete an, die der Text bzw. Audiodatei seiner Meinung nach berührt. Die Angabe ist im eigenen Interesse mit grösstmöglicher Sorgfalt vorzunehmen.
Hat der Kunde bestimmte Terminologiewünsche, so teilt er dies mit und stellt entsprechendes Referenzmaterial (Mustertexte, Terminologieverzeichnisse und dergleichen) zur Verfügung. Im Sinne eines bestmöglichen Übersetzungs- bzw. Transkriptionsergebnisses sollte davon Gebrauch gemacht werden. Werden keine Terminologiedefinitionen oder Referenzmaterialien von Seiten des Kunden zur Verfügung gestellt, übersetzt oder transkribiert der Übersetzer oder Transkriptor nach bestem Wissen und Gewissen unter zu Hilfenahme von aktueller Fachliteratur.
Bei Verständnisschwierigkeiten des Textes, ist der Kunde verpflichtet, Hilfe zu leisten, so dass die Übersetzung oder die Audiotranskription korrekt erledigt werden kann.

4 Liefertermine

Die in der Offerte angegebenen Liefertermine dienen einzig der Orientierung.
Stellt sich nach der Auftragsannahme durch die Anbieterin heraus, dass der Auftrag aus triftigen Gründen (z.B. Krankheit, Auslastung des Übersetzers bzw. Korrektors oder Transkriptors, technische Mängel) nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausgeführt werden kann, informiert die Anbieterin den Kunden unverzüglich.
Kann die Anbieterin ihre Lieferpflichten durch Betriebsstörungen, Arbeitskräftemangel, Streik, unterbliebene Eigenbelieferung, Feuerschaden, kriegerische Auseinandersetzungen, behördliche Verfügung, wesentliche Veränderungen in den Währungsverhältnissen oder infolge höherer Gewalt nicht erfüllen, so wird sie von der Leistungspflicht frei.
Aus verspäteter oder verzögerter Lieferung kann der Kunde Schadenersatzanspruch nur herleiten, wenn der Anbieterin Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Sollte in diesen Fällen die Überschreitung des vereinbarten Fertigstellungstermins für eine Übersetzung mehr als 48 Stunden betragen, ist der Kunde berechtigt, das vereinbarte Honorar für jeden weiteren vollen Tag (24 Stunden) der Überschreitung um 5 % des vereinbarten Honorars zu kürzen. Entgangener Gewinn, Mangelfolgeschaden und Schäden bei Drittpersonen werden nicht ersetzt.

5 Rechte und Pflichten der Anbieterin

Die Anbieterin erbringt Dienstleistungen, die nach besten Kräften sorgfältig ausgeführt werden.
Die Übersetzer, Korrektoren und Transkriptoren arbeiten nach geläufigen Bräuchen und leisten ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen basierend auf aktueller Fachliteratur. Die Anbieterin behält sich vor, gegebenenfalls Kommentare, Fussnoten etc. zum Verständnis des Textes in der Zielsprache einzufügen.
Die Anbieterin hat jederzeit das Recht, Art, Umfang, Preis, Bezugsbedingungen und Bezugskanäle der von ihr bereitgestellten Leistungen zu ändern und ihre Leistungen bei Zahlungsverzug oder anderen Pflichtverletzungen vollständig zu verweigern.
Unbeschadet des vorstehend genannten (Datenverlust oder Datenmanipulation ausserhalb des Einflussbereichs der Anbieterin) wird die Anbieterin die im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Tatsachen und Umstände geheim halten, es sei denn, die Anbieterin ist aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung, gesetzlicher Vorschriften usw. verpflichtet, die Informationen offenzulegen. Die von der Anbieterin eingesetzten Übersetzer werden ebenfalls von der Anbieterin auf entsprechende Geheimhaltung verpflichtet.6 Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen und Verzug
Preise verstehen sich in Schweizer Franken bzw. Euro. Zur Berechnung kommen unsere am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise. Alle genannten Preise sind inkl. Mehrwertsteuer.
Die von der Anbieterin erbrachten Dienstleistungen mit dem entsprechenden Zahlungsbetrag werden dem Kunden aufgelistet und in Rechnung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Rechnungen in der entsprechenden Währung vollständig zu bezahlen.
Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des geschuldeten Betrages innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Rechnung. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht innerhalb der Zahlungsfrist nicht nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne Mahnung in Verzug. Der Verzugszins beträgt 5%. Verzugszinsen werden auf täglicher Basis, ab Fälligkeitsdatum der Rechnung bis zur vollständigen Bezahlung des ausstehenden Betrages, berechnet.
In bestimmten Fällen behält sich die Anbieterin das Recht vor, eine Anzahlung oder Vorauszahlung zu verlangen.

6 Haftung

Für die Aussagen und Angaben in den Inseraten und Angeboten der Anbieterin wird keine Haftung übernommen. Die Anbieterin übernimmt keine Garantien für das zu erreichende Ziel. Sie gewährleistet einzig das Erbringen der versprochenen Dienstleistungen gemäss dem branchenüblichen Sorgfaltsmassstab.
Bei Beanstandungen aufgrund stilistischer Differenzen zwischen der Anbieterin und dem Kunden kann die Anbieterin niemals haftbar gemacht werden.
Jede Vervielfältigung oder Verwendung der Übersetzungen bzw. Audiotranskriptionen, sei es für werbliche, kommerzielle oder andere Zwecke, erfolgt zu ausschliesslicher Verantwortung des Kunden und unter vollständiger Entlastung der Anbieterin.
Die Anbieterin lehnt jede Haftung und Gewährleistung, die im Zusammenhang mit der Erbringung ihrer Dienstleistungen beim Kunden entstehen könnten, ab, sofern es sich um leicht- oder mittel-fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzungen handelt.
Die Anbieterin haftet nur für absichtlich oder grobfahrlässig nachweisbar entstandenen Schaden beim Kunden. Haftung für Folgeschäden und mittelbare Schäden ist in jedem Fall ausgeschlossen.

7 Mängelrüge

Erhebt der Kunde innerhalb von 14 Kalendertagen – wobei die Frist mit Ablauf des Tages beginnt, an dem die Übersetzung an den Kunden nachweisbar (z.B. Absendeprotokoll) abgeschickt wurde – keinen schriftlichen Einwand, so gilt die Übersetzung als genehmigt. Der Kunde verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten.
Rügt der Kunde innerhalb der 14-Tage-Frist einen objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zu beschreiben. Der Kunde hat gleichzeitig mitzuteilen, innerhalb welcher Frist der Mangel beseitigt werden soll. Die Anbieterin wird daraufhin die Mängelbeseitigung innerhalb der genannten Frist, sofern diese angemessen ist, im Übrigen innerhalb angemessener Frist veranlassen. Es ist hier festzuhalten, dass weiterhin der Gesamtpreis zu bezahlen ist.
Schlägt die erste Mängelbeseitigung fehl, ist die Anbieterin berechtigt, auf Basis der vom Kunden wiederum in Textform so genau wie möglich beschriebenen Mängel, die Übersetzung nochmals nachzubessern. Schlägt auch die zweite Mängelbeseitigung fehl, kann gemessen an den Mängeln mit dem Kunden eine Reduktion des Rechnungsbetrages vereinbart werden.

8 Immaterialgüterrechte

Die Anbieterin versichert, dass der Kunde dieÜbersetzung/ Korrektur/Audiotranskription zeitlich und räumlich uneingeschränkt und ohne Stückzahlbegrenzung entsprechend dem mitgeteilten Verwendungszweck nutzen kann.
Der Kunde ist auch zur Bearbeitung der Übersetzung, des korrigierten Textes oder der Transkription berechtigt, ebenso zur Übertragung der Rechte an der Übersetzung bzw. Transkription auf Dritte im Wege der Lizenz oder auf andere Weise.
Die Anbieterin stellt den Kunden von allen Ansprüchen des Übersetzers bzw. Korrektors oder Transkriptors frei. Jedoch gehen urheberrechtliche Nutzungsrechte an der Übersetzung, des korrigierten Textes oder der Audiotranskription erst nach vollständiger Entgeltentrichtung auf den Kunden über. Umgekehrt garantiert der Kunde, dass ihm alle Rechte an dem zu übersetzenden oder korrigierenden Text oder der zu transkribierenden Audiodatei zustehen und er uneingeschränkt befugt ist, den Text entsprechend bearbeiten zu lassen. Der Kunde stellt die Anbieterin von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei.
Störungen und Unterbrüche im Internet bzw. auf dem Provider
Wegen eventueller, ausserhalb des Einflussbereichs von der Anbieterin stehender möglicher Störungen im Internet bzw. bei Providern gilt Folgendes: Soweit die vorliegenden Bedingungen eine Kommunikation per E-Mail vorsehen und der Kunde nach den Umständen des konkreten Falles mit einer Reaktion der Anbieterin rechnen müsste, diese aber ausbleibt, ist er verpflichtet, dies gegenüber der Anbieterin auf andere geeignete Weise (z.B. telefonisch oder per Fax) anzuzeigen.
Durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Kunden, der Anbieterin und dem Übersetzer kann eine 100%ige Vertraulichkeit nicht garantiert werden. Insbesondere ist nicht ausgeschlossen, dass E-Mails unbemerkt verloren gehen sowie von Dritten abgefangen, ge- oder verfälscht werden. Dem Kunden steht es frei, gegen Erstattung der Kosten die Übermittlung per Fax, Briefpost oder Kurier zu fordern.

9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Anwendbar ist schweizerisches Recht. Die Beurteilung von Streitigkeiten aus Kundenbeziehungen erfolgt durch die zuständigen Behörden und Gerichte. Für die gerichtliche Beurteiliung von Streitigkeiten gilt Luzern-Stadt als Gerichtsstand.
Stand: 01. September 2015