Offizielle Dokumente übersetzen

Offizielle Dokumente übersetzen lassen kann manchmal in eine wahre Odysee ausarten. Je nachdem, ob Sie eine notariell beglaubigte Übersetzung für die Schweiz oder das Ausland benötigen, müssen Sie sich bei verschiedenen Stellen informieren. Auch gelten andere Regeln zum Beispiel für die Übersetzung von Handelsregisterauszügen, Verträgen oder Geburtsurkunden. Das System der notariell beglaubigten Übersetzung existiert in vielen Ländern gar nicht, dort werden die Übersetzungen durch vereidigte Übersetzer erstellt und beglaubigt. Deshalb ist es umso wichtiger, im Voraus bei der Behörde im Zielland, die die Dokumente dann schlussendlich akzeptiert, die notwendigen Informationen einzuholen. Nur so kann sicher gestellt werden, welche Art von Übersetzung dort verlangt und akzeptiert wird.

Offizielle Dokumente übersetzen lassen bei Übersetzungsfirmen

Bevor Sie also Geld und Zeit verschwenden, können wir Ihnen weiter helfen. Oft sind die Informationen nur in den entsprechenden Landessprachen verfügbar, was es noch schwieriger macht, die notwendigen Schritte zu verstehen. Hier können wir Sie auf Deutsch, Französich, Englisch, Spanisch und Italienisch unterstützen. Als international vernetzte Übersetzungsfirma können wir auch beglaubigte Übersetzungen in einigen Ländern direkt erstellen. Dies funktioniert zum Beispiel gut in Spanien, Frankreich oder Deutschland.

Dank langjähriger Erfahrung und einem guten Kontaktnetz finden wir für Sie die schnellste und kostengünstigste Lösung, damit Sie Ihre übersetzten Dokumente im gewünschen Land auch verwenden können.

Liste mit offiziellen Dokumenten für Übersetzungen

Eine kleine Liste von Dokumenten, die häufig notariell beglaubigt oder offiziell übersetzt werden müssen:

  • Statuten
  • Handelsregisterauszug
  • Verträge
  • Testamente
  • Ehevertrag
  • Diplome, Zertifikate
  • Schulzeugnisse und Arbeitszeugnisse
  • Zivilstandsdokumente (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Scheidungsurkunde, Familienbüchlein)
  • Aufenthaltsbewilligungen, Wohnsitzbestätigungen, Auszüge aus dem Betreibungsregister oder dem Strafregister
  • Kontoauszüge
  • Arztzeugnisse
  • Notariell beglaubigte Dokumente wie Reiseerlaubnis

 
Bei Traducthek helfen wir Ihnen sehr gerne weiter und beraten Sie, welche Art von Übersetzung für Sie in Frage kommt. Je nachdem können wir auch kurze Schreiben von Ämtern überfliegen und Ihnen so Auskunft geben, was genau von Ihnen verlangt ist. Dies geht, wenn wir die Schreiben verstehen und nicht übersetzen müssen.
Rufen Sie uns an und wir geben gerne mehr Auskunft.